Die Mitarbeitenden unseres Referates beraten und begleiten die Kirchengemeinden, Tageseinrichtung für Kinder (TEK) und deren Mitarbeiter zu allen arbeits-, sozial-, haushalts- und steuerrechtlichen Fragen. Dazu gehören z.B.:

  • Feststellung des Personalbedarfs
  • Abstimmung der Stellenprofile mit den Kirchengemeinden
  • Führen und Abgabe von Statistiken aufgrund gesetzlicher Vorgaben
  • Betreuung der laufenden Beschäftigungsverhältnisse
  • Abstimmung der Personaleinsatzplanung im Bereich Kitas
  • Allgemeine Angelegenheiten Mitarbeitervertretung
  • Vorbereitung der Beschlussfassung der Kirchenvorstände
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitszeit, etc.)
  • Ausbildung von Auszubildenden